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   BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20   

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https://dejure.org/2021,23559
BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20 (https://dejure.org/2021,23559)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20 (https://dejure.org/2021,23559)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 1 BvR 2027/20 (https://dejure.org/2021,23559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen betreffend Kindeswohlgefährdung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und der zur Begründung erforderliche Vortrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Umgangsrecht - und die mögliche Kindeswohlgefährdung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1709
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 17, 407 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 19).

    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGK 17, 407 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 22 m.w.N.).

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ; BVerfGK 17, 407 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 19).

    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGK 17, 407 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 22 m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in dem gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit erhält, seine persönlichen Beziehungen zu den Eltern erkennbar werden zu lassen (vgl. BVerfGK 17, 407 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Diese erfordert eine erschöpfende Bestimmung des Umgangs nach Art, Ort und Zeit (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 -, FamRZ 2012, S. 533 ).
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so zählt zu den Anforderungen an die hinreichende Begründung auch die Vorlage der angegriffenen Entscheidungen und derjenigen Schriftstücke, ohne deren Kenntnis sich die Berechtigung der geltend gemachten Rügen nicht beurteilen lässt, zumindest aber deren Wiedergabe ihrem wesentlichen Inhalt nach, da das Bundesverfassungsgericht nur so in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob die Entscheidungen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 129, 269 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2016 - 1 BvR 1547/16 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20
    Auf die Frage ihres Zeugnisverweigerungsrechts aus § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, für dessen Ausübung (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StPO) die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB in Frage kommen könnte (zu den Voraussetzungen dafür vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 -, Rn. 15 ff.), und dessen eventuelle Bedeutung für eine auch aus der Beteiligung am Strafverfahren resultierende Gefährdung des Kindeswohls geht die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht ein.
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 663/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Übertragung der Kindesanhörung im

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

  • OLG Hamburg, 13.09.2022 - 12 UF 118/22

    Ablehnung der Einleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

    Die Gerichte müssen ihr Verfahren deshalb so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl (§ 1697a BGB) orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfG, B. v. 25.6.2021 - 1 BvR 2027/20, juris Rn. 17, FamRZ 2021, 1709).

    Dabei handelt es sich in der Entwicklung A... um einen nicht zu vernachlässigenden Zeitraum (vgl. BVerfG, B. v. 25.6.2021 - 1 BvR 2027/20, juris Rn. 23, FamRZ 2021, 1709).

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23
    Daher ist das Gericht zudem gehalten, seine Entscheidung auf eine aktuelle Anhörung sowie auf einen aktuellen persönlichen Eindruck zu stützen, wobei von einer solchen Aktualität jedenfalls bei einer mehr als neun Monate und mehr zurückliegenden Anhörung nicht mehr ohne weiteres ausgegangen werden kann (BVerfG FamRZ 2021, 1709; s. hierzu auch: EGMR, appl. Nr.: 48698/21, Fall Sioud gegen Deutschland, Urteil vom 24. Oktober 2023, insbes. Rz. 14, 15 und 17, abrufbar unter: https://laweuro.com).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2022 - VfGBbg 9/22

    Unzulässig, teilweise; unbegründet, im Übrigen; prozessuale Überholung;

    Auch das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juni 2021 ‌- 1 BvR 2027/20 -‌, Rn. 17, und vom 25. April 2015 ‌- 1 BvR 3326/14 -‌, Rn. 18 m. w. N., juris).
  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 326/22

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    cc) Eine solche liegt ungeachtet der recht kursorischen Begründung des Oberlandesgerichts auch nicht auf der Hand, so dass nicht ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2021 - 1 BvR 2027/20 -, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.12.2022 - 1 BvR 1791/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend familiengerichtliche Entscheidungen über eine

    Diese liegen auch nicht derart auf der Hand, dass es der Einhaltung der Begründungsanforderungen nicht bedürfte (zum Maßstab siehe BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2021 - 1 BvR 2027/20 -, Rn. 13 m.w.N. und vom 25. Mai 2022 - 1 BvR 326/22 -, Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 19/23

    Möglichkeit der Anordnung eines begleiteten Umgangs bei fehlendem Interesse des

    Dabei müssen sich die Gerichte im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG, FamRZ 2007, 105 Rn 12 m.w.N.; BVerfG, FamRZ 2021, 1709 Rn. 15 m.w.N.).
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